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   VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09   

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VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09 (https://dejure.org/2011,80887)
VG Köln, Entscheidung vom 26.01.2011 - 23 K 5066/09 (https://dejure.org/2011,80887)
VG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 23 K 5066/09 (https://dejure.org/2011,80887)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    Die Beantwortung der Frage, ob eine Änderung im Sinne des § 29 BauGB vorliegt, also eine bauplanungsrechtliche Relevanz gegeben ist, erfordert damit einen Vergleich des genehmigten Bestandes mit der Anlage nach der vorgesehenen Umgestaltung, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1993 - 1 C 9.92 -, juris-Dokumentation; siehe auch BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 C17/94 -, juris-Dokumentation.

    Eine andere Beurteilung wäre möglicherweise zwar dann gerechtfertigt, wenn es sich bei den beiden ursprünglich vorhandenen Spielhallen um ein aus mehreren (lediglich) gewerberechtlich selbständigen Betriebseinheiten bestehendes einheitliches Vorhaben im baurechtlichen Sinne gehandelt hätte; denn in diesem Fall würde eine bloße Änderung der Raumaufteilung ohne Erhöhung des Nutzungsumfangs nicht als Änderung im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB anzusehen sein, vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung, BVerwG, Urteil vom 27. April 1993 - 1 C 9.92 -, juris-Dokumentation; BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 C17/94 -, juris-Dokumentation; siehe dazu auch OVG NRW, Urteil vom 29. Januar 1997 - 11 A 2980/94 -, juris-Dokumentation.

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    Denn im Fall einer Änderung oder Nutzungsänderung im Sinn des § 29 Abs. 1 BauGB ist das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Prüfung, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17/91-, NvwZ 1994, 294.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    Typisch für Kerngebiete ist eine Vergnügungsstätte und damit auch eine Spielhalle dann, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls erreichbar sein soll, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57/89, - juris-Dokumentation.
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 103.92

    Bauplanungsrecht: Kerngebietstypizität einer mit einer Gaststätte verbundenen

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    Bei der Beurteilung der Kerngebietstypik wird dabei in der Rechtsprechung angenommen, dass ab einem "Schwellenwert" von 100 qm regelmäßig eine kerngebietstypische Nutzung vorliegt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103/92- , juris-Dokumentation; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 1992 - 11 A 1434/89 -, juris-Dokumentation; BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 2 B 08.3309 -, juris-Dokumentation; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 2. November 2006 - 8 S 1891/05 - , juris-Dokumentation.
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    Die planungsrechtliche Relevanz kann darin bestehen, dass die geplanten Änderungen für die Art, den Umfang oder die Intensität der baulichen Nutzung von Bedeutung sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 4 C 8.75 - , BauR 1977, 253 (254); OVG NRW, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 4 A 2164/90 - , juris Rn 20.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    Bei der Beurteilung der Kerngebietstypik wird dabei in der Rechtsprechung angenommen, dass ab einem "Schwellenwert" von 100 qm regelmäßig eine kerngebietstypische Nutzung vorliegt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103/92- , juris-Dokumentation; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 1992 - 11 A 1434/89 -, juris-Dokumentation; BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 2 B 08.3309 -, juris-Dokumentation; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 2. November 2006 - 8 S 1891/05 - , juris-Dokumentation.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 10 A 1166/04

    Umgebungsprägung bei eingestellter Nutzung

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    vgl. zur Nutzungsänderung OVG NRW, 21.11.2005 - 10 A 1166/04 -, BRS 69 Nr. 100.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1991 - 4 A 2164/90

    Gewerberecht: Spielhallenerlaubnis bei Umwandlung von mehreren in eine

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    Die planungsrechtliche Relevanz kann darin bestehen, dass die geplanten Änderungen für die Art, den Umfang oder die Intensität der baulichen Nutzung von Bedeutung sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 4 C 8.75 - , BauR 1977, 253 (254); OVG NRW, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 4 A 2164/90 - , juris Rn 20.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 11 A 2980/94

    Baurecht: Erweiterung einer vorhandenen Spielhalle um die Grundfläche eines

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    Eine andere Beurteilung wäre möglicherweise zwar dann gerechtfertigt, wenn es sich bei den beiden ursprünglich vorhandenen Spielhallen um ein aus mehreren (lediglich) gewerberechtlich selbständigen Betriebseinheiten bestehendes einheitliches Vorhaben im baurechtlichen Sinne gehandelt hätte; denn in diesem Fall würde eine bloße Änderung der Raumaufteilung ohne Erhöhung des Nutzungsumfangs nicht als Änderung im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB anzusehen sein, vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung, BVerwG, Urteil vom 27. April 1993 - 1 C 9.92 -, juris-Dokumentation; BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 C17/94 -, juris-Dokumentation; siehe dazu auch OVG NRW, Urteil vom 29. Januar 1997 - 11 A 2980/94 -, juris-Dokumentation.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1992 - 11 A 1434/89

    Verpflichtungs- Fortsetzungsfeststellungsklage; Eintritt des erledigenden

    Auszug aus VG Köln, 26.01.2011 - 23 K 5066/09
    Bei der Beurteilung der Kerngebietstypik wird dabei in der Rechtsprechung angenommen, dass ab einem "Schwellenwert" von 100 qm regelmäßig eine kerngebietstypische Nutzung vorliegt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 4 B 103/92- , juris-Dokumentation; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 1992 - 11 A 1434/89 -, juris-Dokumentation; BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 2 B 08.3309 -, juris-Dokumentation; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 2. November 2006 - 8 S 1891/05 - , juris-Dokumentation.
  • VGH Bayern, 07.08.2009 - 15 ZB 09.1234

    Parkplatzlärm; Straßenverkehrslärm; Nutzungsänderung (Vorhabensbegriff);

  • VG Cottbus, 20.05.2020 - 3 K 2728/17

    Keine Spielhalle im Gebiet mit ausgeprägter Wohnnutzung!

    Zudem soll die bauliche Anlage ausweislich des eingereichten Grundrisses umgebaut und damit in Form einer "Änderung" i.S.d. § 59 Abs. 1 BbgBO umgestaltet werden (zur inneren Umgestaltung einer Spielhalle durch Veränderung der bisherigen Raumaufteilung vgl. VG Köln, Urteil vom 26. Januar 2011 - 23 K 5066/09 - juris Rn. 21 ff.).
  • VG Cottbus, 11.12.2019 - 3 K 247/16
    So sind die Fensterscheiben von außen mit der gleichen Folie versehen, die eine optische Abgrenzung der Objekte voneinander erst bei näherer Betrachtung ermöglicht und für den Besucher jedenfalls auf den ersten Blick den Schluss zulässt, dass es sich um nur einen Betrieb handelt (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 9 ZB 14.1419 - juris Rn. 50; VG Köln, Urteil vom 26. Januar 2011 - 23 K 5066/09 - juris Rn. 36).
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